Schwerpunktkontrollen auf B 212 und B 437 in Wesermarsch: Drogen- und Alkoholverstöße im Fokus

Im Zeitraum vom 27. Oktober bis zum 2. November 2025 führten die Polizeidienststellen im Zuständigkeitsbereich der Polizei Nordenham Schwerpunktkontrollen zu den Themen Alkohol- und Drogeneinfluss sowie unfallträchtigem Fahrverhalten durch. Die Kontrollwoche gipfelte in einer nächtlichen Großkontrolle am 1. November 2025 auf der Bundesstraße 437 im Bereich des Wesertunnels. Unterstützung kam von umliegenden Dienststellen, dem Zoll, dem Technischen Hilfswerk und der Straßenmeisterei.

Insgesamt wurden über die gesamte Kontrollwoche 162 Ordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet sowie eight Ermittlungsverfahren eingeleitet. Unter anderem wurden 37 Verstöße wegen verbotswidriger Handynutzung und 40 Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert. Besonders hervorzuheben ist ein Geschwindigkeitsverstoß, bei dem ein Fahrzeugführer die B 212 mit 180 km/h befuhr, obwohl die Höchstgeschwindigkeit dort bei 100 km/h liegt.

Während der Großkontrolle am Wesertunnel entging ein 45 Jahre alter Fahrer aus Bremerhaven nicht der Kontrolle, ignorierte die Anhaltesignale und versuchte, sich zu entfernen. Die Nachfolgeskräfte nahmen den Pkw unmittelbar darauf fest. Der Fahrer räumte Alkoholkonsum ein; ein Atemalkoholwert von 2,10 Promille wurde festgestellt. Eine Blutprobe wurde entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.

Bei einer weiteren Kontrolle fand sich bei einem Beifahrer 300 Gramm Haschisch sowie eine kleine Menge Kokain. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg erhielt das Amtsgericht Oldenburg einen Durchsuchungsbeschluss. Die Wohnungsdurchsuchung führte zum Auffinden weiterer 70 Gramm Kokain sowie Verkaufs- und Betäubungsmittel-Vorbereitungen. Der 22-Jährige wurde vorläufig festgenommen und am folgenden Tag aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Die beschlagnahmten Betäubungsmittel haben einen geschätzten Verkaufswert von rund 8.600 Euro.

Im gesamten Kontrollzeitraum mussten zudem sieben Fahrzeugführer wegen des Verdachts auf Betäubungsmittelwirkung eine Blutprobe abgeben, wodurch ihnen die Weiterfahrt untersagt wurde.