Am Bahnhof Gräfenroda fuhr ein Mann mit einem elektronisch unterstützten Roller auf dem Bahnsteig. Danach stieg er in eine Regionalbahn. Darin saß eine Streife der Bundespolizei, die den Rollerfahrer aus dem Zug heraus beobachtet hatte.
Der Mann wurde angehalten und auf die Hausordnung sowie auf sicheres Verhalten in Bahnhöfen hingewiesen. Für sein Gefährt bestand kein Versicherungsschutz. Die Überprüfung ergab, dass die Thüringer Justiz gegen ihn einen Pfändungsbeschluss wegen einer Straftat erlassen hatte. Nach Rücksprache wurde der Roller als Ersatz für den offenen Betrag gepfändet, da der Mann kein Geld bei sich hatte.
Eine nachträgliche Überprüfung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ergab, dass der eRoller mit knapp über 50 km/h betrieben werden kann. Der 39-jährige Deutsche muss sich nun wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
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