Der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Andreas Sagehorn, äußert sich zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg zum Fall Lorenz A. Zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 05.11.25 äußert sich der Präsident wie folgt: „Mit der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Oldenburg steht fest, dass die Frage der Strafbarkeit in diesem äußerst komplexen wie aufwühlenden Fall vor Gericht geklärt wird. Dieser Schritt ist Teil des rechtsstaatlichen Verfahrens und kann – ganz unabhängig vom Urteil – den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen bei der Verarbeitung dieses schrecklichen Ereignisses helfen. Ihnen gilt weiterhin mein Mitgefühl. Bis zur endgültigen Entscheidung durch die Justiz gilt wie immer die Unschuldsvermutung. Die Anklageerhebung ist das Resultat professioneller und sorgfältiger Ermittlungsarbeit, wobei die Staatsanwaltschaft von der Polizei vollumfänglich, transparent und neutral unterstützt wurde. Eine Selbstverständlichkeit, die in diesem Fall jedoch leider besonderer Betonung bedarf, da sie von verschiedenen Seiten infrage gestellt wurde.“
Der Präsident betont damit die Bedeutung des rechtsstaatlichen Vorgehens und die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Bis zur endgültigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
