Am Dienstag, 04.11.2025, gegen 14:30 Uhr ging ein Notruf ein, der meldete, dass zwei männliche Personen mit einer Schusswaffe am Bahnhof Waldshut in den Zug in Richtung Basel gestiegen sein sollten.
Die Bahnhöfe entlang der Strecke wurden unverzüglich durch Einsatzkräfte der Reviere Bad Säckingen und Rheinfelden, sowie durch Streifen der Bundespolizei abgesichert.
Am Bahnhof Bad Säckingen konnten zwei Jugendliche, auf die die abgegebene Beschreibung passte, beim Verlassen des Zuges angetroffen werden. Einer führte eine Spielzeugwaffe mit sich. Die Waffe wurde einbehalten.
Auch Spielzeugwaffen, besonders wenn sie echten Schusswaffen ähneln, können als Anscheinswaffe gelten und dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden.
Es ist selbst Einsatzkräften zum Teil nicht auf den ersten Blick möglich, eine Spielzeugwaffe von einer echten zu unterscheiden.
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