Gemeinsame Jugendschutz-Kontrollen in Zetel: Alkohol- und Vape-Verkauf unter Beobachtung

Gemeinsam haben der Landkreis Friesland, die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland und die Gemeinde Zetel Mitte Oktober geprüft, ob Verkaufsstellen den Jugendschutz einhalten. Bei den Testkäufen am 14. Oktober 2025 erhielt eine 15-Jährige an einer von neun Verkaufsstellen branntweinhaltigen Alkohol. Grundsätzlich gilt: Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und keinen Branntwein bzw. branntweinhaltige Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren. Die Abgabe hochprozentiger Alkoholika an Minderjährige ist ausdrücklich verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Dazu wurde in einem Geschäft Vape-Zubehör ohne Alterskontrolle verkauft – gemäß §10 Jugendschutzgesetz ist die Abgabe von Tabakwaren und nikotinhaltigen sowie nikotinfreien Liquids an Kinder und Jugendliche verboten. Das Ergebnis zeigt, wie wichtig Präventionsmaßnahmen sind, um den Jugendschutz dauerhaft zu stärken.

Auch auf dem Zeteler Markt wird kontrolliert, ob der Alkoholausschank dem Jugendschutzgesetz entspricht. Geprüft wird außerdem der Umgang mit eigenem Alkohol, der auf das Gelände mitgebracht wird (Rucksack-Tourismus). Die Kontrollen dienen der Prävention; zudem werden Wirte, Schausteller, Gewerbetreibende und Schulen in Zetel für das Thema sensibilisiert. Das Jugendamt, die Gemeinde und die Polizei bitten außerdem alle Eltern, auf den beaufsichtigten Aufenthalt ihrer Kinder zu achten. Die Gemeinde Zetel ist erneut mit einem Awareness-Team auf dem Gelände unterwegs, das Fragen rund zum Jugendschutz beantwortet und Unterstützung bietet. Die Polizei erinnert daran, Getränke nicht unbeaufsichtigt zu lassen, um sich vor Gefahren wie K.O.-Tropfen zu schützen.

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