Behörden übergreifend: Gaststätten-Kontrollen decken Verstöße in Bruchköbel auf

Eine groß angelegte Kontrollaktion von mehreren Behörden hat am Donnerstagabend in Bruchköbel zahlreiche Verstöße zutage gefördert. Bis in die späten Abendstunden überprüften Einsatzkräfte mehrere Gaststätten und Shisha-Bars im gesamten Stadtgebiet. Ziel war es, die Einhaltung von Vorschriften im Bereich Gewerbe-, Glücksspiel-, Steuer- und Jugendschutzrecht sowie des Brandschutzes zu kontrollieren. Beteiligte Behörden waren die Polizeistation Langenselbold, das Ordnungs- und Gewerbeamt Bruchköbel, die Feuerwehr Bruchköbel, die Steuerfahndung Offenbach am Main sowie das Hauptzollamt Darmstadt.

Insgesamt wurden 34 Personen überprüft und 5 Betriebe kontrolliert. In einem Fall musste der aufenthaltsrechtliche Status einer Person geklärt werden.

In den Lokalen stellten die Behörden 16 Glücksspielautomaten fest – acht Schnellbucher, sechs nicht ordnungsgemäß mit dem OASIS-Sperrsystem verbundene Geräte sowie zwei Sportwettenautomaten. Bei einem frei zugänglichen 24-Stunden-Automaten nahe einer Schule wurden Tabakerzeugnisse ohne Altersprüfung angeboten. Dabei wurden 65 Packungen Snus-Nikotinbeutel beschlagnahmt.

Auch steuerrechtlich gab es Auffälligkeiten: Rund vier Kilogramm Wasserpfeifentabak wurden sichergestellt und zwei Kassensysteme waren nicht an die vorgeschriebene Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) angebunden. Es wurden außerdem 2.300 Euro an offenen Forderungen eingezogen und zwei Verwarnungen über jeweils 55 Euro ausgesprochen.

Die Feuerwehr beanstandete zudem mehrere brandschutzrechtliche Verstöße, darunter nicht funktionierende CO-Melder, eine abgeschaltete Lüftungsanlage in einer Shisha-Bar und Feuerlöscher mit abgelaufener Prüffrist.

Die gemeinsame Aktion zeigte, wie wirkungsvoll behördenübergreifende Zusammenarbeit sein kann: Durch die enge Kooperation von Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr, Steuerfahndung und Zoll konnten verschiedene Fachkompetenzen gebündelt und eine umfassende Überprüfung der Betriebe ermöglicht werden. Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen dient dem Schutz aller Beteiligten – Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Betreiberinnen und Betreiber.