Die Zahl der Gewaltdelikte auf Bahnanlagen ist gestiegen. Häufig kommen Messer oder andere gefährliche Gegenstände zum Einsatz. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundespolizeidirektion Pirna eine vorübergehende Verfügung erlassen, die das Mitführen solcher Gegenstände regelt.
Das Verbot gilt vom 14. November 2025, 15:00 Uhr bis zum 22. Dezember 2025, 06:00 Uhr, jeweils Freitag bis Sonntag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages.
Es umfasst den Leipziger Hauptbahnhof einschließlich der Station Leipzig Hauptbahnhof (tief). Die Bereiche vor dem Bahnhofsvorplatz sind von der Allgemeinverfügung ausgenommen.
Ziel ist der Schutz von Reisenden, Nutzerinnen und Nutzern der Bahnhöfe sowie der Einsatzkräfte. Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen können gefährliche Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt oder ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Sie ist auf der Homepage der Bundespolizei eingestellt und abrufbar. Zudem werden Plakataushänge am Hauptbahnhof Leipzig auf das bestehende Verbot hinweisen.