Am Mittwoch, dem 5. November, führten die Polizei Duisburg, das Straßenverkehrsamt Duisburg, das Hauptzollamt Duisburg (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) sowie das Eichamt Duisburg einen gemeinsamen Kontrolltag im gewerblichen Personenverkehr durch.
Zwischen 8 und 16 Uhr überprüften sie im gesamten Stadtgebiet Fahrerinnen und Fahrer, die Fahrten über eine App vermitteln, sowie dazugehörige Betriebsstätten.
Der Verkehrsdienst der Polizei kontrollierte die erforderlichen Dokumente und die Verkehrstauglichkeit der Fahrerinnen und Fahrer. Geprüft wurden unter anderem Führerschein, Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Fahrzeugpapiere und die Gültigkeit aller Nachweise.
Gleichzeitig stellten die Beamten sicher, dass die Fahrzeuge technisch in einem vorschriftsmäßigen Zustand waren. Dazu gehörten die Überprüfungen der Bereifung und der Hauptuntersuchungsplakette.
Das Eichamt überprüfte Messgeräte in den Fahrzeugen auf ihre korrekte Funktion und gültige Eichung.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Tages war der Schutz der Fahrer. Da sie auch während einer Fahrt bedroht oder angegriffen werden können, mussten die kontrollierten Fahrerinnen und Fahrer zeigen, wo sich der Notfallknopf im Fahrzeug befindet und ob sie mit dessen Funktion vertraut sind.
Im Rahmen der Kontrolle stellten die Polizisten mehrere Verstöße gegen die sogenannte Rückkehrpflicht fest. Fahrer, die über eine Mietwagen-App vermittelt werden, müssen nach jeder abgeschlossenen Fahrt unverzüglich zur Betriebsstätte zurückkehren und dürfen nicht wie Taxis im Stadtgebiet umherfahren.
In mehreren Fällen trafen die Kontrollteams jedoch auf Fahrzeuge außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs unterwegs, etwa Fahrzeuge aus anderen Städten, die in Duisburg Aufträge annahmen. Diese Praxis ist unzulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die betreffenden Fahrer müssen daher mit entsprechenden Anzeigen rechnen.
Auch die jeweiligen Vermittlungsbetriebe werden über die Verstöße informiert und erhalten eine Anzeige, da sie für die ordnungsgemäße Organisation ihrer Mietwagenverkehre verantwortlich sind.
Parallel zu den Kontrollen im fließenden Straßenverkehr führten Kräfte des Verkehrskommissariats 22, des Straßenverkehrsamtes sowie des Zolls betriebliche Kontrollen in Unternehmen durch, die Mietwagen-Fahrer vermitteln oder beschäftigen. Dort ging es um arbeitsrechtliche und gewerberechtliche Vorgaben. In drei Betrieben wurden insgesamt 20 Personen überprüft.
Insgesamt kontrollierten die eingesetzten Polizisten 36 Fahrzeuge und leiteten 25 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die Polizei Duisburg und ihre Partnerbehörden werden auch künftig gemeinsame Kontrollaktionen durchführen, um sowohl die Sicherheit der Fahrgäste als auch der Fahrer und Fahrerinnen zu stärken und einen fairen, gesetzeskonformen Wettbewerb im Personenbeförderungsgewerbe zu fördern.
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