Ötisheim: Kurzschluss im Kopf – Alkohol, Leichtsinn und Verantwortung prallen aufeinander

Am Donnerstagvormittag kam es in Ötisheim zu einem Verkehrsunfall. Die Verursacherin war alkoholisiert und ohne Führerschein. Gegen 10:00 Uhr missachtete eine 37-jährige Seat-Fahrerin an der Kreuzung Schlattstraße/Schöneberger Straße die Vorfahrt eines Audi-Fahrers. Der Audi prallte daraufhin gegen einen Verteilerkasten und anschließend gegen einen Zaun. Durch den Zusammenstoß fiel der Verteilerkasten zeitweise aus, wodurch es im Nahbereich zu einem Internet-Ausfall kam. Der Gesamtschaden liegt im unteren fünfstelligen Eurobetrag. Der Audi-Fahrer wurde leicht verletzt.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ergab der Atemalkoholtest bei der Unfallverursacherin rund 2,5 Promille. Zudem muss sie sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Störung der Kommunikationsanlagen und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Die Polizei erinnert: Trinken und Autofahren geht nicht – das gilt auch für Fahrradfahrer. Bereits ab 0,3 Promille kann von relativer Fahruntüchtigkeit gesprochen werden, wenn alkoholbedingte Fahrfehler oder ein entsprechender Verkehrsunfall mit Schaden hinzukommen. Ab 1,6 Promille spricht man bei Fahrradfahrern von absoluter Fahruntüchtigkeit. Bei Verstößen drohen Strafanzeige, Geldstrafe, Punkte in Flensburg und eine medizinisch-psychologische Untersuchung.

Kontakt
Vivien Forstner
Pressestelle
Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: +49 (07231) 186 – 1111
E-Mail: Pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de

Quelle
Original-Content von: Polizeipräsidium Pforzheim, übermittelt durch news aktuell