Bei einer Kontrolle am Autobahnübergang Weil am Rhein geriet am Donnerstagabend (06.11.2025) ein 19-jähriger rumänischer Staatsangehöriger in eine Kontrolle der Bundespolizei. In einer mitgeführten Tasche entdeckten die Beamten ein Springmesser mit einer Klingenlänge von über 8,5 Zentimetern.
Da Besitz und Gebrauch dieses Messers in Deutschland verboten ist, stellten die Beamten die Waffe sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den Mann ein.
Der Fall erinnert daran, dass solche Waffen streng geregelt sind.
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