Seit dem vergangenen Freitag hat die Bundespolizei über das Wochenende hinweg acht Personen festgenommen, die per Haftbefehl gesucht wurden.
Am Freitag wurde eine 28-jährige Polin bei einer Autobahnkontrolle in Görlitz festgenommen. Gegen sie lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus vor, weil Urkundenfälschung in Verbindung mit Verstoß gegen das Waffengesetz vorlag. Sie zahlte 706,50 Euro Strafe inklusive Verfahrenskosten und reiste weiter.
Ein 32-jähriger Pole wurde am Grenzübergang Krauschwitz festgenommen; er war zuvor vom Amtsgericht Bühl wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden. Der Vollstreckungshaftbefehl lag vor; die Strafe verbüßt er nun in einer Justizvollzugsanstalt.
Ein 20-Jähriger Georgier wurde ebenfalls an der Autobahn festgenommen; der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus basierte auf einer Verurteilung durch das Amtsgericht Königs Wusterhausen wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Weil er eine Geldstrafe in Höhe von 800,00 Euro nicht bezahlt hatte, begann für ihn der folgende Tag im Gefängnis.
Der Samstag brachte weitere Festnahmen: Ein 30-Jähriger aus Lettland, zwei 42 Jahre alte Polen und ein 32-jähriger Pole wurden an Grenzübergängen gestoppt. Der 30-Jährige hatte einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Siegen, weil er auf einen Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Lennestadt wegen Betrugs keine Reaktion gezeigt hatte. Ursprünglich sollten 2.100,00 Euro Strafe bezahlt werden; da das Geld fehlte, kam er in eine Justizvollzugsanstalt.
Die beiden 42 Jahre alten Polen konnten weiterreisen, da sie ihre Verbindlichkeiten begleichen konnten: Einer hatte 2.400,00 Euro (Strafbefehl Amtsgericht Dülmen, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis), der andere 1.626,50 Euro (Strafbefehl Amtsgericht Cottbus, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Der 32-Jährige setzte seine Reise fort, nachdem ein Bekannter in Hanau 825,00 Euro einzahlte; das Geld wurde für zwei Strafen verwendet.
Schließlich wurde vor wenigen Stunden ein 33-Jähriger aus Polen ergriffen. Auch er hatte versucht, über die Autobahn einzureisen. Sein Name war auf der Fahndungsliste der Staatsanwaltschaft Görlitz, Zweigstelle Bautzen, wegen Diebstahls. Nach Zahlung von insgesamt 957,75 Euro wurde der Verurteilte auf freien Fuß gesetzt.
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