BPOL Bad Bentheim: Zoll und Bundespolizei sichern 148 Kilogramm Feuerwerkskörper in Kleintransporter

Foto Feuerwerk / Foto: Bundespolizei

Am 10. November 2025 stoppten Beamte der Bundespolizei aus Bad Bentheim am ehemaligen Grenzübergang Achterberg-Springbiel die Einreise eines niederländischen Staatsbürgers. Im Kleintransporter entdeckten sie acht Kartons im Laderaum. Darin befanden sich Feuerwerkskörper mit einem Gesamtgewicht von 148 Kilogramm.

Die Feuerwerkskörper gehörten der Kategorie IV, eine Einstufung für besonders gefährliche Stoffe. Für den Transport solcher Ware ist eine spezielle Einfuhrgenehmigung nötig, die der Fahrer nicht vorlegen konnte.

Das Hauptzollamt Osnabrück übernahm den Vorgang und beschlagnahmte die Feuerwerkskörper. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Zur Sicherung des Verfahrens legten die Zöllner in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück eine Sicherheitsleistung von 1.500 Euro fest. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.

Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, erklärte: Die gute Zusammenarbeit von Bundespolizei und Zoll habe allen Beteiligten geholfen.

Zusatzinformation: Das Sprengstoffrecht schützt vor dem Missbrauch explosionsgefährlicher Stoffe. Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände wie Feuerwerkskörper fallen darunter. Die Durchfuhr durch Deutschland ist nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis erlaubt, und es besteht eine Anmelde- und Vorführpflicht bei Zollstellen.

Kontakt und Quelle:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher Christian Heyer
Telefon: 0541-3301-1006
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
Website: www.zoll.de
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