Ermittlungserfolg der Kriminalpolizei Nürnberg und Schwabach: Vier Bandenmitglieder identifiziert

Seit Juni 2024 beobachten die Beamten eine Häufung von Einbrüchen in Betriebe der Metallverarbeitung. Der Entwendungsschaden lag bei den jeweiligen Taten im mittleren fünfstelligen bis niedrigen sechsstelligen Bereich. Das Bandenkommissariat 47 des Kriminalfachdezernats 4 in Nürnberg identifizierte in enger Zusammenarbeit mit dem Kommissariat 2 der Kriminalpolizei Schwabach und der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mehrere Bandenmitglieder.

Die Täter verschafften sich gewaltsam Zutritt zu den Betrieben und entwendeten Buntmetall, vor allem Kupfer. Zum Abtransport nutzten sie teilweise Fahrzeuge, die in der Umgebung der Tatorte abgestellt waren. Der so entstandene Entwendungs- und Sachschaden belief sich auf einen mittleren sechsstelligen Betrag. Das für Bandenkriminalität zuständige Fachkommissariat 47 des Kriminalfachdezernats 4 in Nürnberg übernah ab August 2024 die weiteren Ermittlungen.

Durch intensive kriminaltaktische Maßnahmen und die enge Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth konnte der Tatverdacht gegen eine mindestens fünfköpfige Bande erhärtet werden. Die Tatbeute transportierten die Tatverdächtigen unter anderem direkt zu einem Schrottplatz in Rheinland-Pfalz.

Durch operative Maßnahmen sowie die Auswertung von Beweismitteln gelang es dem Bandenkommissariat 47 des Kriminalfachdezernats 4 in Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat 2 der Kriminalpolizei Schwabach, insgesamt vier Bandenmitglieder zu identifizieren. Es handelt sich hierbei um vier Rumänen im Alter zwischen 20 und 32 Jahren. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erwirkte beim zuständigen Amtsgericht einen Haftbefehl gegen einen 32-Jährigen. Er konnte Anfang März 2025 in Nordrhein-Westfalen durch eine Polizeistreife festgenommen werden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft.

Im Oktober 2025 wurde er in fünf Fällen, unter anderem mit Tatorten in Schwabach, Roth und in Baden-Württemberg, für schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von über fünf Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Entwendungsschaden beläuft sich auf rund 475.000 Euro, der Sachschaden auf über 210.000 Euro. Im Zuge der Ermittlungen gelang es, Diebesgut im Wert von über 117.000 Euro sicherzustellen und an die Geschädigten auszuhändigen.

Die Ermittlungen gegen die übrigen Bandenmitglieder dauern weiterhin an.

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