Ein 69-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger befand sich zu einem Wochenendaufenthalt im Freiburger Umland. Am Sonntagnachmittag sprach er eine 42-jährige Frau in der Dampfsauna eines Fitnessstudios an, machte unaufgeforderte Komplimente und äußerte anzügliche Bemerkungen. Die Frau signalisierte deutlich, dass sie kein Interesse hat.
Als die Frau die Sauna verlassen wollte, hielt der Mann sie an der Hand fest und berührte sie sexuell an der unbehaarten Brust. Zudem begann er sie zu küssen, wodurch die Frau eine Rötung am Hals erlitt. Die Frau konnte sich befreien und sich an das Studiopersonal wenden.
Der Tatverdächtige, der in der Schweiz lebt und sich für einen Wochenendaufenthalt im Freiburger Umland aufhielt, wurde daraufhin durch Polizeibeamte der Kriminalpolizei Freiburg auf Anordnung der Staatsanwaltschaft unmittelbar festgenommen.
Am Montag, den 10.11.2025, verurteilte das Amtsgericht Freiburg den Mann im beschleunigten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung nebst einer Geldauflage von 2.500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Seit 2021 arbeitet die Staatsanwaltschaft Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Freiburg und dem Amtsgericht Freiburg an sogenannten besonders beschleunigten Verfahren. Dabei kann die Staatsanwaltschaft beantragen, dass das Gericht unmittelbar über den Fall entscheidet, wenn der Sachverhalt oder die Beweislage eine sofortige Verhandlung rechtfertigt. In 92 Prozent der Fälle erfolgt die Verurteilung noch am selben Tag oder am Folgetag.
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