Am Dienstag, 13.11.2025, versuchte ein 34-jähriger Bielefelder, ein mobiles Navigationsgerät über ein kostenloses Online-Verkaufsportal zu verkaufen. Eine Unbekannte sprach ihn an und bat ihn, seine E-Mail-Adresse preiszugeben, damit die Käuferin die Funktion Sofortkaufen nutzen konnte. Daraufhin erhielt er eine E-Mail, die wie eine echte Nachricht des Portals gestaltet war. Er sollte auf den beigefügten Link klicken, um den Verkauf zu bestätigen. Auf der Folgeseite, die wie der Kundenservice des Portals wirkte, stand der Hinweis, dass eine dreistellige Euro-Betrag als Testüberweisung getätigt werde. Nachdem der Mann den Verkauf bestätigt hatte, wurde der angebliche Testbetrag von seinem Konto abgebucht. Die Polizei rät: Wickeln Sie Zahlungen in Online-Verkaufsportalen möglichst ausschließlich über die offizielle Nachrichtenfunktion ab und öffnen Sie keine externen Links, die per E-Mail, SMS oder Messenger gesendet wurden.
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