Vermögensabschöpfung im Fokus des Fernfahrerstammtisches: Verkehrsverstöße sollen sich nicht lohnen

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Verkehrsverstöße im Fernverkehr kosten oft mehr als Bußgelder. Überladungen, mangelhafte Ladungssicherung, ungeeignete Transportmittel oder Fahrten trotz Sonn- und Feiertagsverbot führen in der Regel zu Bußgeldern. Doch diese Strafen spiegeln häufig nicht den wirtschaftlichen Vorteil wider, den Unternehmen durch solche Verstöße erzielen. Für manche Unternehmen kann der Kosten-Nutzen-Vergleich den Anreiz erhöhen, Verkehrsregeln bewusst zu missachten.

Beim jüngsten Fernfahrerstammtisch der Polizeidirektion Lüneburg erläuterte PHK Bockelmühl, Moderator des Stammtisches, das Verfahren der Vermögensabschöpfung. Während bei klassischen Verkehrsordnungswidrigkeiten in erster Linie die Fahrerinnen und Fahrer zur Verantwortung gezogen werden, wird bei der Vermögensabschöpfung die wirtschaftliche Verantwortung auf das Unternehmen verlagert. Die festgesetzten Abschöpfungsbeträge fallen meist höher aus als reguläre Bußgelder. Hintergrund ist, dass der erlangte wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft wird, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die Höhe der Abschöpfung orientiert sich unter anderem am geplanten Gesamtfahrtweg.

Im Anschluss an den fachlichen Austausch besuchten die Teilnehmenden eine parallel laufende Großkontrolle von Polizei und Zoll auf der Rastanlage Ostetal. Dort bestand die Gelegenheit, das mobile Röntgengerät des Zolls in Aktion zu sehen und einen Blick in die Einsatzzentrale der Polizei zu werfen. Die Polizei freute sich zudem über den Besuch von Polizeivizepräsident Jörg Wesemann, der den Stammtisch an diesem Abend begleitete.

Der nächste Fernfahrerstammtisch findet am 03. Dezember 2025 auf der Rastanlage Ostetal Süd statt. Beim traditionellen Weihnachtsstammtisch wird PHK’in Möller in stimmungsvoller Atmosphäre einen Jahresrückblick präsentieren.

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