Am Sonntagabend haben Zivilfahnder der Kölner Kriminalpolizei im Stadtteil Höhenberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln einen Vollstreckungshaftbefehl gegen einen 30-jährigen Kölner vollzogen. Der Mann war vom Landgericht Köln im Februar 2024 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verurteilt worden. Nach Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof ist das Urteil seit dem 02.07.2025 rechtskräftig.
Der Verurteilte hatte den Strafantritt bislang nicht angetreten. Nach intensiven Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen hatten Zivilbeamte den Aufenthaltsort des 30-Jährigen in der Wohnung einer Angehörigen lokalisiert. Mit einem vom Amtsgericht Köln erlassenen Durchsuchungsbeschluss verschafften sich die Einsatzkräfte Zugang zur Wohnung auf der Bochumer Straße, überwältigten den Gesuchten und brachten ihn ins Polizeigewahrsam. Der Festgenommene ist inzwischen in eine Justizvollzugsanstalt überstellt worden.
Der 30-Jährige hatte im April 2020 mit drei weiteren Männern seiner damaligen Lebensgefährtin (21) in der gemeinsamen Wohnung über mehrere Tage hinweg schwerste Verletzungen zugefügt. Die Frau war infolgedessen am 6. Juli 2020 verstorben. Die drei Männer sind in vorliegender Sache wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Weitere Auskünfte erteilt ausschließlich Oberstaatsanwalt Ullrich Bremer von der Kölner Staatsanwaltschaft.
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