Eine 40-Jährige aus Erfurt erhielt am Samstag beim Bezahlen Wechselgeld, darunter ein falscher 20-Euro-Schein. Zunächst bemerkte die Frau nichts Auffälliges und nahm den Schein mit.
Als sie ihn am nächsten Tag zur Bezahlung verwenden wollte, fielen fehlende Sicherheitsmerkmale auf und der Schein wurde als Falsifikat erkannt. Die Frau erstattete daraufhin Strafanzeige bei der Polizei.
Die Polizei weist darauf hin, dass man Falschgeld, zum Beispiel als Wechselgeld, keinesfalls erneut in den Zahlungsverkehr einbringen darf. Wer Falschgeld erhält, sollte es umgehend melden und die Polizei informieren.
Gerade vor den anstehenden Weihnachtsmärkten rät die Polizei dazu, sich auch im Gedränge die Zeit zu nehmen, das erhaltene Wechselgeld in Ruhe zu prüfen. Wenn möglich, sollte bargeldlos bezahlt werden, um Risiken zu vermeiden.