Beckum: Sicherheit geht vor – gemeinsame E-Scooter-Kontrollen in der Innenstadt

Beckum setzt auf Sicherheit durch Kooperation. Im Rahmen der Ordnungspartnerschaft haben sich heute Vormittag die Stadt Beckum und die Kreispolizeibehörde Warendorf zu gemeinsamen Kontrollen an den Eingängen zur Fußgängerzone in Beckum getroffen. Dabei wurden mündliche Verwarnungen ausgesprochen, und Verwarngelder erhoben – gegen Personen, die mit E-Scootern und auch mit Fahrrädern unterwegs waren. Denn auch für Fahrräder gilt, dass das Fahren in der Fußgängerzone nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist. Die Beteiligten planen, solche Kontrollaktionen regelmäßig zu wiederholen, weil die Vorschriften noch nicht allen bekannt sind.

Zur Orientierung hier die wichtigsten Regeln: E-Scooter müssen auf dem Radweg oder der Straße gefahren werden, ist kein Radweg vorhanden. In Fußgängerzonen und auf Gehwegen ist das Fahren verboten. E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren genutzt werden. Es darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Die Nutzung des Handys während der Fahrt ist untersagt. Beim Alkoholkonsum gilt: Unter 22 Jahren Null-Promille, ab 22 Jahren 0,5 Promille. Alle Infos gibt es unter www.beckum.de.

Solche Kontrollen sollen regelmäßig wiederholt werden, da die Regeln noch nicht allen bekannt sind.

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