Vollstreckungshaftbefehle: Am Freitag gegen 00:50 Uhr zeigte ein Abgleich der Daten an einem am S-Bahn-Haltepunkt Marienplatz kontrollierten 64-jährigen polnischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I. Wegen Diebstahls war er zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden, die er bislang nicht beglichen hatte. Zusätzlich hatte er 0,42 Promille Alkohol im Blut; er muss die kommenden 50 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen.
Am Samstag wurde am Ausgang Bayerstraße gegen 08:00 Uhr im Hauptbahnhof München ein 41-jähriger Rumäne kontrolliert. Ein Datenabgleich ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung war er zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt worden. Da der Mann 2,66 Promille Alkohol im Blut hatte und die Summe nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 75 Tagen der Justiz zugeführt.
Leistungserschleichung, Widerstand und Beleidigung: Gegen 08:00 Uhr meldete der Zugführer der Regionalbahn 16 einen 57-jährigen Deutschen aus dem Stadtteil Bogenhausen mit abgelaufenem Fahrschein. Der Mann weigerte sich, das Gleis 20 zu verlassen, musste gewaltsam aus dem Zug gebracht werden. Auf der Wache der Bundespolizei in der Denisstraße beschuldigte er zunächst einen Beamten, ihm 300 Euro gestohlen zu haben. Nach Belehrung über den Straftatbestand der falschen Verdächtigung revidierte er die Aussage und nannte stattdessen einen ihm Unbekannten als Täter. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Betrugsversuch und dem Erschleichen von Leistungen ermittelt die Bundespolizei gegen den 57-Jährigen, der nach Abschluss aller Maßnahmen auf freien Fuß ging.
Beziehungsstreit: Am Bahnhof Allach kam es am Samstag gegen 20:45 Uhr zu einem Beziehungsstreit zwischen zwei Deutschen, einer 16-Jährigen aus der Au und einem 19-Jährigen aus Neuhausen. Zunächst gab es verbale Auseinandersetzungen, dann kam es auch zu körperlicher Gewalt. Freunde, die zuvor mit ihnen gefeiert hatten, trenneten die Beteiligten und riefen den Notruf 110. Ein Rettungswagen sah keine weitere medizinische Versorgung beider vor. Die minderjährige 16-Jährige wurde Erziehungsberechtigen ihrer Wohngruppe zugeführt. Beide waren leicht alkoholisiert. In der Vergangenheit war die 16-Jährige wegen Diebstahls und Brandstiftung bekannt, der 19-Jährige wegen Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten.