Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle in Konstanz

Bei Kontrollen am Bahnhof Konstanz bemerkte eine Streife der Bundespolizei am Montagnachmittag eine 37-jährige Ungarin. Gegen sie bestand ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu), weil sie der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Lindau (Bodensee) vom August 2024 wegen Missbrauchs von Ausweispapieren bislang nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte sie die Geldstrafe von 8.000 Euro nicht begleichen, weshalb sie zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd gebracht wurde.

Nur kurze Zeit später kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz bei der Einreise in das Bundesgebiet einen Schweizer Staatsangehörigen. Gegen den 21-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Das Amtsgericht Konstanz hatte im März 2025 einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr in Höhe von 1.360 Euro erlassen, den er bislang nicht beglichen hatte. Vor Ort konnte er die Geldstrafe zahlen und damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.