Die Bundespolizeidirektion München hat Allgemeinverfügungen erlassen, um die Sicherheit während der stark frequentierten Reisezeit zu erhöhen. Der Zeitraum gilt von Samstag, dem 28. November 2025, 06:00 Uhr, bis Sonntag, dem 4. Januar 2026, 24:00 Uhr.
Geltungsbereiche: An folgenden Orten gilt das Mitführverbot: Aschaffenburg Hauptbahnhof, Augsburg Hauptbahnhof, München Hauptbahnhof, München Ostbahnhof, München Pasing, die Münchner S‑Bahnhaltepunkte Karlsplatz/Stachus und Marienplatz, Nürnberg Hauptbahnhof, Regensburg Hauptbahnhof und Würzburg Hauptbahnhof.
Gegenstände, die verboten sind: gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Ziel und Folgen: Die Regelung dient der Sicherheit von Reisenden und Einsatzkräften. Die Bundespolizei überwacht die Einhaltung. Bei Verstößen können Gegenstände sichergestellt werden; unabhängig von einem straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können Platzverweis oder Bahnhofsverbot sein.
Hinweise: In den Allgemeinverfügungen finden sich Details zu Ausnahmen. Die Verfügungen sind unter www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung veröffentlicht. Vor Ort informieren Plakate über das Mitführverbot. Ergänzend weist die Bundespolizei darauf hin, dass Waffen dem Waffenrecht unterliegen und dass auch Gegenstände zur Selbstverteidigung Risiken bergen. Deeskalation und gute Kommunikation bleiben wichtige Mittel zur Beruhigung von Situationen.
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