Die Bundespolizeidirektion München hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach gilt an acht bayerischen Bahnhöfen sowie an zwei S-Bahn-Haltestellen in München ein vorübergehendes Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände. Das Verbot gilt vom 28. November 2025, 6 Uhr, bis zum 4. Januar 2026, 24 Uhr. Betroffen sind unter anderem der Hauptbahnhof, Ostbahnhof und Pasinger Bahnhof sowie die S-Bahn-Haltestellen Hauptbahnhof, Marienplatz und Karlsplatz (Stachus). Ziel ist es, Gewalttaten zu verhindern und Reisende, Bahnhofsmitarbeitende sowie Polizei- und Sicherheitskräfte zu schützen. Bei Verstößen drohen Zwangsgelder. Ausnahmen vom Verbot stehen in der Allgemeinverfügung; sie ist auf der Website der Bundespolizei veröffentlicht. Plakate und Presseaussendungen weisen zusätzlich darauf hin.
Was bedeutet Mitführen? Mitführen bedeutet, dass Gegenstände jederzeit griffbereit – am Körper, in Kleidung, in einer Tasche oder im Rucksack – zugänglich bleiben.
Warum dieser Zeitraum? Die Auswertung polizeilicher Statistiken hat gezeigt, dass der Konsum alkoholischer Getränke in diesem Zeitraum zu Gewalttaten führt. Mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände erhöhen die Gewaltbereitschaft und können zu schweren Verletzungen beitragen. Kontrollen erfolgen anlassbezogen und stichprobenartig. Das Verbot gilt grundsätzlich für jeden Reisenden. Die Beamten prüfen Einzelfälle individuell; Motive, Alkoholisierungsgrad, Gemütszustand und polizeiliche Erkenntnisse spielen eine Rolle.
Was passiert bei Verstößen? Bei Verstößen wird, sofern keine anderen Gesetze verletzt werden, ein Zwangsgeld angedroht. Im Wiederholungsfall kann es höher ausfallen. Gegenstände können sichergestellt werden und nach Ablauf der Allgemeinverfügung zurückgegeben werden, sofern es sich nicht um Einziehungs- oder Verfallsgegenstände handelt.
Ostbahnhof: In der Nacht zum 25. November beobachteten Beamte eine Auseinandersetzung. Ein 33-jähriger Mann aus Eritrea soll einen 53-jährigen Landsmann angegriffen haben. Er schlug mit einem Jutebeutel, traf aber zunächst ein Treppengeländer, sodass mehrere Glasflaschen zerschlugen. Danach traf er sein Gegenüber am Kopf. Der Beschuldigte wies einen Atemalkoholwert von 1,94 Promille auf und der Drogentest war positiv auf Kokain. Er wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I zwecks Haftprüfung in eine Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überführt.
Hauptbahnhof: Zwei Zwischenfälle gegen Vollstreckungsbeamte ereigneten sich am Dienstag, dem 25. November. Gegen 21 Uhr fiel ein 36-jähriger Deutscher aus Milbertshofen durch aggressives Verhalten auf; bei der Kontrolle griff er Beamte tätlich an, bedrohte und beleidigte sie. Gegen 23:15 Uhr war ein weiterer 36-jähriger Deutscher auffällig; er lag am Boden, als eine Streife ihn weckte, und versuchte, einem Beamten ins Gesicht zu schlagen sowie ihm einen Kopfstoß zu verpassen. Der Mann klagte über Atemprobleme und wurde in eine Klinik gebracht. Die Staatsanwaltschaft München I ließ die Täter auf freien Fuß.
Das anhängende Symbolbild sowie das Bild des Geltungszeitraums der Allgemeinverfügung dürfen redaktionell mit dem Zusatz „Bundespolizei“ verwendet werden.
Kontakt und Quelle
Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
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