Am Dienstag (25. November) versuchte eine Frau mit ihrer minderjährigen Tochter, den Bahnübergang Lindenstraße in Bad Aibling zu überqueren. Die Schranken waren aufgrund einer mehrstündigen Störung halbseitig geschlossen, und die Lichtzeichenanlage stand auf Rot. Der weiterlaufende Zugverkehr machte ein Überqueren aus Sicherheitsgründen unmöglich. Zur Erhöhung der Sichtbarkeit der Absperrung stand zusätzlich ein Streifenwagen mit Blaulicht an der Absperrung.
Trotz vorheriger Erläuterung der Notwendigkeit der Sperre und eindeutiger Wegweisungen forderte die 41-Jährige ihre Tochter auf, mitzukommen. Sie rannte mit der Minderjährigen an der Hand in Richtung Gefahrenbereich. Ein Beamter fasste die Frau am Arm und hielt sie samt dem Kind am Rand des Gefahrenbereichs fest.
Nach Belehrung zeigte sie wenig Verständnis. Sie erklärte, die Absperrung mache für sie keinen Sinn, obwohl sie die Möglichkeit einer Zugdurchfahrt durchaus kannte.
Die Bundespolizei zeigte die Frau wegen eines Verstoßes gegen das Verhalten an Bahnübergängen an. Der Vorfall wurde der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt gemeldet, die über die Ahndung entscheidet. Unter Umständen kann auch ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen werden. Außerdem wurde das Amt für Kinder und Jugendliche im Landkreis Rosenheim über das Verhalten der Mutter informiert.
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Dr. Rainer Scharf
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