Nordrhein-Westfalen (Hamm): Alkoholisierter Fahrer ohne Führerschein begeht Unfallflucht im Schnellrestaurant

Hamm (digitaldaily):

Ein Verkehrsunfall mit Sachschaden ereignete sich gestern (4. November 2023) 22:35 Uhr im Drive In-Bereich eines bekannten Schnellrestaurants auf der Werler Straße. Hier setzte ein 47-jähriger Mercedes-Fahrer aus Montenegro mit seinem Pkw zurück und beschädigte einen dahintergeparkten Audi eines 26-jährigen aus Hamm. Der 47-jährige fuhr daraufhin durch den Drive In-Bereich durch und entfernte sich in Richtung Fuchshöhle. Der 26-jährige folgte dem Fahrzeug. Hier konnten beide Beteiligte durch die Einsatzkräfte der Polizei Hamm angetroffen werden. Der 47-jährige war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, darüber hinaus wurde bei ihm Alkoholgeruch festgestellt. Daher wurde er auf der Polizeistation einer Blutprobenentnahme unterzogen. Aufgrund der ungeklärten Eigentumsverhältnisse an dem Mercedes wurde dieser zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Auch gegen den 33-jährigen Fahrzeughalter des Mercedes wurde ein Strafverfahren wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 1.000 Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Hamm, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

Feigheit oder Blackout: Abhauen nach Unfall nimmt zu

Die Zahl der Verkehrsunfälle in unserem Bundesland ist erfreulicherweise zurückgegangen. Ein Wermutstropfen: in Nordrhein-Westfalen flüchten Fahrer immer häufiger von der Unfallstelle. 2019, im Vergleich zu 2015, waren 5.000 Unfallbeteiligte mehr verschwunden: insgesamt 143.500 Fahrerinnen und Fahrer!

NRW-Innenminister Herbert Reul zu dieser Entwicklung: „Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem. Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“.

Immerhin, die Aufklärungsquote lag 2019 bei 40,9 %. Von 10 Verkehrsunfällen mit Getöteten und Fahrerflucht wurden 2019 sogar acht Fälle aufgeklärt. Von denen mit Schwerverletzten immerhin noch gut die Hälfte.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ ist die amtlich exakte Bezeichnung für die „Unfallflucht“ – so steht es in §142 des Strafgesetzbuches.


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