Baden-Württemberg (Pforzheim): Polizei sucht Zeugen: Fußgänger beim Rückwärtsfahren erfasst

Pforzheim (digitaldaily):

Mit mittelschweren Verletzungen ist ein 59-jähriger Mann am Montagnachmittag in ein Krankenhaus gebracht worden, nachdem er von einem Mercedesfahrer übersehen worden war.

Nach bisherigem Kenntnisstand befuhr ein 42-Jähriger, gegen Nachmittag, mit seinem Mercedes rückwärts die Kanalstraße. Im Kreuzungsbereich Kanalstraße / Schwarzwaldstraße querte zeitgleich ein 59-Jähriger zu Fuß die Fahrbahn, so dass es zur Kollision kam. Im Anschluss musste der Fußgänger noch vor Ort vom Rettungsdienst behandelt werden. Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch beim Pkw-Lenker fest. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 0,5 Promille. Der 42-Jährige musste eine Blutprobe abgeben und sich nun in einem Strafverfahren verantworten.

Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:

Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafverfahren und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafverfahren und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https:/.gib-acht-im-verkehr.deohol/).

Sabine Maag, Pressestelle

Quelle: Polizeipräsidium Pforzheim, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

Polizei in BaWü registriert weniger Unfälle

Seit 1953 die offizielle Statistik für unser Bundesland eingeführt wurde, gab es noch nie so wenig Unfälle wie im ersten Halbjahr 2020!

Die Anzahl der Verkehrstoten und der auf baden-württembergischen Straßen verletzten Bürgerinnen und Bürger ist auf historischen Tiefständen.“, betonte Innenminister Thomas Strobl, schränkte aber auch ein: „Natürlich ist diese Entwicklung in großen Teilen auf die Corona-Pandemie und das damit verbundene verringerte Verkehrsaufkommen zurückzuführen.

Das Sinken der Unfallzahlen ist auf jeden Fall beachtlich: von 161.817 im ersten Halbjahr 2019 auf 126.198 im ersten Halbjahr 2020 ( -22%) Immer noch nicht gut: 146 Menschen wurden bei Unfällen auf den Straßen unseres Bundeslandes getötet, rund 19.000 verletzt.


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