Nordrhein-Westfalen (Warendorf): Polizei sucht Zeugen nach Verkehrsunfallflucht

Warendorf (digitaldaily):

Gestern (19. November 2023) fuhr ein Fahrer gegen 3:15 Uhr nachts in Ostbevern auf der Bahnhofstraße aus Richtung Brock kommend in südliche Richtung. Unmittelbar vor der Einfahrt in den Kreisverkehr Bahnhofstraßedring fuhr der Fahrer aus ungeklärter Ursache nach links auf die Verkehrsinsel, lenkte gegen und pralle im Kreisverkehr gegen ein Verkehrszeichen. Dieses riss durch die Wucht des Aufpralls dies aus der Verankerung. Es entstand Sachschaden von etwa 1.550 Euro.

An der Unfallstelle wurden Teile eines abgerissenen Auspuffs, ein Emblem der Marke „FIAT“ und ein Kennzeichen gefunden. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an. Der Fahrer entfernte sich nach dem Unfall von der Unfallstelle vermutlich über den Nordring in unbekannte Richtung.

Wer hat den Verkehrsunfall beobachtet und kann Angaben zu dem Fahrer oder Fahrzeug machen? Der Verursacher sowie Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Warendorf, Telefon 0258100-0 oder per E-Mail: poststelle.warendorf@polizei.nrw.de zu melden.

Quelle: Polizei Warendorf, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

Unfallflucht wird in NRW immer mehr zum Problem

Die Zahl der Verkehrsunfälle in unserem Bundesland ist erfreulicherweise zurückgegangen. Ein Wermutstropfen: in Nordrhein-Westfalen flüchten Fahrer immer häufiger von der Unfallstelle. Innerhalb von nur vier Jahren erhöhte sich die Zahl der Unfallfluchten um 5.000 Fahrerinnen und Fahrer – von 139.000 auf 143.000!

Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem“, betont Innenminister Herbert Reul und fügte hinzu: „Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“.

Die Chance mit einer Flucht vom Unfallort davon zu kommen ist nicht gut: 40,9% der Fälle werden von der Polizei aufgeklärt. Werden Menschen von einem Unfallflüchtigen getötet lässt die Polizei nicht locker. So konnten 2019 in 8 von 10 Fällen der Todesfahrer überführt werden. Wurden Menschen schwer verletzt einfach am Unfallort einfach zurückgelassen gelang es in der Hälfte der Fälle, den oder die Schuldige zu finden.

Übrigens, der Gesetzgeber spricht weder von Fahrerflucht noch von Unfallflucht. Juristisch korrekt heißt es nach §142 des Strafgesetzbuches (StGB): „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.


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