Baden-Württemberg (Konstanz): Silvester: Hinweise des Polizeipräsidiums Konstanz

Landkreise Konstanz, Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis (digitaldaily):

In der Nacht von Sonntag auf Montag werden viele den anstehenden Jahreswechsel mit dem Zünden von Böllern, Feuerwerkskörpern und Raketen feiern und so das neue Jahr 2024 begrüßen. Da dieses Jahr Silvester auf einen Sonntag fällt, ist der Kauf von Feuerwerkskörpern im Einzelhandel schon ab dem heutigen Donnerstag möglich.

Doch Vorsicht: Immer wieder passieren am Jahreswechsel durch unsachgemäße Anwendung von Feuerwerkskörpern oder sogar durch die Benutzung von nicht zugelassenen Raketen und Böllern schwere Unfälle, die den Rettungsdienst, die Feuerwehr und die Polizei beschäftigen. Nicht selten haben solche Unfälle schwere und auch dauerhafte Folgen für Menschen und Tiere oder ziehen teils hohe Sachschäden nach sich. Damit Sie gut und gesund in das neue Jahr 2024 wechseln, möchte Sie das Polizeipräsidium Konstanz auch dieses Jahr wieder auf einige Sicherheitshinweise aufmerksam machen:

Feuerwerkskörper sind pyrotechnische Erzeugnisse, deren Erwerb und Verwendung den gesetzlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes sowie der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz unterliegen:

– Entsprechend ihrer Gefährlichkeit werden pyrotechnische Erzeugnisse in Klassen beziehungsweise Kategorien eingeteilt. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik der Klasse I oder Kategorie 1 ist nur Personen gestattet, die mindestens das 12. Lebensjahr haben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Wunderkerzen, Knallerbsen oder sogenannte Kinderfeuerwerke. Bei dem Umgang mit Pyrotechnischen Erzeugnissen der Klasse II oder Kategorie 2 müssen Personen, die mit diesen verkehren beziehungsweise umgehen mindestens das 18. Lebensjahr haben. Erzeugnisse dieser Kategorie sind zum Beispiel Feuerwerksraketen, Böller, Vulkane und Fontänen.

– In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper abgebrannt werden die ein CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen, eine sogenannte Registriernummer, aufweisen. Weiterhin müssen diese Erzeugnisse eine Artikelbezeichnung, Angaben zum Hersteller oder zum Einführer sowie eine Gebrauchsanweisung aufweisen.

– Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist ohne Ausnahmegenehmigung nur im Zeitraum vom 31. Dezember 2023, 0 Uhr, bis 1. Januar 2024, 24 Uhr, erlaubt!

– Für den jeweiligen Wohnort könnte es auch in diesem Jahr Verbotszonen für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern geben. Die Polizei empfiehlt daher, sich über bestehende Allgemeinverfügungen bereits im Vorfeld bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu erkundigen.

Darüber hinaus gibt die Polizei folgende Unfallverhütungstipps, um ein ungetrübtes Silvester feiern zu können:

– Feuerwerkskörper der Klassen I und II sowie der Kategorien 1 und 2 dürfen nur im Freien abgefeuert werden!

– Halten Sie sich an die beigefügten Gebrauchsanweisungen!

– Beachten Sie die vorgegebenen Sicherheitsabstände! Achten Sie darauf, dass sich keine Bäume, Stromleitungen, Tankstellen oder leicht entflammbare Gegenstände in der Nähe des Abbrennortes befinden!

– Schließen Sie die Fenster und Türen ihrer Wohnung oder ihres Hauses vollständig! Leicht entflammbare Gegenstände sollten Sie auf Balkonen oder Terrassen wegstellen!

– Böller und sonstige Feuerwerkskörper beim Anzünden nicht in der Hand halten. Böller gehören auf den Boden, Raketen z. B. in eine Glasflasche.

– Basteleien mit Feuerwerkskörpern ist eine häufige Unfallursache an Silvester. Also: Finger weg!

– Blindgänger sollten auf keinen Fall ein weiteres Mal gezündet werden.

Nähere Informationen zum Silvesterfeuerwerk erhalten Sie unter:

Ihr Polizeipräsidium Konstanz

Quelle: Polizeipräsidium Konstanz, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)


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