Sachsen (Zittau): Zwei Haftbefehle, aber keine Inhaftierung

Zittau (digitaldaily):

Obwohl Bundespolizisten am letzten Wochenende einen Ungarn und einen Polen festnahmen, muss keiner von Beiden in Haft. Vergangenen Dienstag Morgen (16. Januar 2024) befuhr ein 29-jähriger Ungar die Grenzkontrollstelle auf der B 178n bei Zittau. Bei der Personalienüberprüfung kam heraus, dass er 2020 durch das Amtsgericht Kitzingen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 45 Tagessätzen á 30,00 Euro verurteilt wurde. Von dieser Strafe waren noch 28 Tage offen. Um nicht ins Gefängnis zu müssen, sollte der Ungar 2.030,24 Euro inklusive Kosten zahlen. Da er nicht genügend Bargeld dabeihatte, fuhr er mit einer Streife zum nächsten Geldautomaten, hob das Geld ab, bezahlte und konnte weiterreisen.

Gestern (21. Januar 2024) war es ein 43-jähriger Pole, welcher in die Kontrollstelle B 178n bei Zittau einfuhr. Gegen ihn lag ein offener Haftbefehl wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz aus dem Jahr 2022 vor. Er wurde durch das Amtsgericht Görlitz zu 60 Tagessätzen á 30,00 Euro verurteilt und konnte der Haftstrafe nur durch Zahlung von 1.881,00 Euro inklusive Kosten entgehen. Da er genügend Bargeld mit sich führte, zahlte er den offenen Betrag und setzte seine Reise fort.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Ebersbach, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)


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