Münster (digitaldaily):
Bereits am vergangenen Sonntag (21. Januar 2024) ist es an der Soester Straße zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Autos gekommen. Ein Fahrer flüchtete nach dem Zusammenprall mit seinem Fahrzeug.
Nach ersten Erkenntnissen befuhr ein 23-Jähriger mit seinem Auto die Soester Straße in Richtung Hafen. Ihm kam in einer Engstelle ein Fahrzeug entgegen. Der Fahrer wich zunächst in eine Parklücke aus. Als beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe waren, fuhr der Unbekannte an und es kam zum Zusammenprall. Der Beifahrer des Flüchtigen sprach kurz mit dem 23-Jährigen und sie verabredeten, in der Nähe zu warten. Der Unbekannte setzte seine Fahrt dann jedoch in Richtung des Hansarings fort.
Bei dem flüchtigen Fahrzeug soll es sich um einen schwarzen Volkswagen Multivan mit französischen Kennzeichen handeln.
Zeugen, die Angaben zum Unfall oder dem flüchtigen Fahrzeug machen können, werden gebeten, sich unter 0251 275-0 bei der Polizei zu melden.
Quelle: Polizei Münster, Übermittlung: news aktuell
(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)
Kein Kavaliersdelikt: Flucht vom Unfallort
Eine gute Nachricht ist ohne Zweifel, dass es in unserem Bundesland immer weniger Verkehrsunfälle gibt. Weniger schön: immer häufiger flüchten Fahrer und Fahrerinnen in Nordrhein-Westfalen von der Unfallstelle. 2019, im Vergleich zu 2015, waren 5.000 Unfallbeteiligte mehr verschwunden: insgesamt 143.500 Fahrerinnen und Fahrer!
NRW-Innenminister Herbert Reul zu dieser Entwicklung: „Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem. Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“.
Präzise 40,9% der Fälle konnten von den Ermitteln aufgeklärt werden. Noch höher ist natürlich der Druck auf die Ermittler, wenn bei einem Unfall mit Fahrerflucht jemand getötet oder schwer verletzt wurde. Bei den Crashs mit Getöteten wurden acht von zehn Fällen aufgeklärt, bei den Unfällen, bei denen Menschen schwer verletzt wurden, immerhin die Hälfte.
Die „Unfallflucht“ versteht zwar jeder, aber juristisch korrekt heißt es: „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ – niedergeschrieben in §142 des Strafgesetzbuches.
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