Amtliche Bekanntmachung

Hameln (digitaldaily):

Im Anhang:

Amtliche Bekanntmachung

Allgemeinverfügung (AV) zur Einstufung des Hamelner Bahnhofbereiches als „gefährlicher Ort“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)

Quelle: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmontzminden, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)


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Blaulicht Redaktion