Hameln (digitaldaily):
Im Anhang:
Amtliche Bekanntmachung
Allgemeinverfügung (AV) zur Einstufung des Hamelner Bahnhofbereiches als „gefährlicher Ort“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
Quelle: Polizeiinspektion Hameln-Pyrmontzminden, Übermittlung: news aktuell
(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)
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