Nordrhein-Westfalen (Münster): Verfolgungsfahrt über A30 und A1 – Fahrer unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis flüchtet vor Polizei

Münster (digitaldaily):

Ein 36-jähriger VW-Fahrer ist am Donnerstagvormittag (8. Februar 2024) mit stark überhöhter Geschwindigkeit, unter Drogeneinfluss und ohne gültige Fahrerlaubnis über die Autobahn 1 und Autobahn 30 vor der Polizei geflüchtet, bevor er durch einen Unfall zum Stehen kam.

Die Polizisten hatten die Verfolgung des Wagens auf der A30 in Fahrtrichtung Niederlande aufgenommen. Über das Lotter Kreuz wechselte der VW-Fahrer auf die A1 in Fahrtrichtung Dortmund. Mit einer Geschwindigkeit von circa 200 km überholte er zeitweise auch über den Seitenstreifen und einen Rastplatz den dichten Verkehr auf der Autobahn. Im Verlauf der Fahrt kam es wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen, da der VW-Fahrer andere Verkehrsteilnehmer und Streifenwagen vom linken Fahrstreifen abdrängte oder von rechts überholte. An der Anschlussstelle Flughafen Münster-Osnabrück fuhr der VW-Fahrer zunächst von der Autobahn ab. Durch die hohe Kurvengeschwindigkeit prallte er jedoch gegen die Schutzplanke und kam zum Stehen. Polizeibeamte nahmen den 36-jährigen Bissendorfer fest. Im Zuge einer Überprüfung fanden sie 110 Gramm Betäubungsmittel in seinem PKW. Zudem hatte der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis. Auf der Autobahnpolizeiwache stellte sich durch einen Schnelltest außerdem heraus, dass der Bissendorfer unter Drogeneinfluss stand. Verletzt wurde im Zuge der Verfolgungsfahrt niemand. Die Anschlussstelle Flughafen Münster-Osnabrück in Fahrtrichtung Dortmund blieb während der Bergung des VWs und aufgrund von Reinigungsarbeiten bis circa 12:30 Uhr gesperrt.

Quelle: Polizei Münster, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

Kein Kavaliersdelikt: Flucht vom Unfallort

Eine gute Nachricht ist ohne Zweifel, dass es in unserem Bundesland immer weniger Verkehrsunfälle gibt. Aber: die Polizei ist besorgt, weil immer mehr Fahrer in Nordrhein-Westfalen vom Unfallort einfach abhauen. Innerhalb von nur vier Jahren erhöhte sich die Zahl der Unfallfluchten um 5.000 Fahrerinnen und Fahrer – von 139.000 auf 143.000!

Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem. Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“, warnt Innenminister Herbert Reul.

Präzise 40,9% der Fälle konnten von den Ermitteln aufgeklärt werden. Werden Menschen von einem Unfallflüchtigen getötet lässt die Polizei nicht locker. So konnten 2019 in 8 von 10 Fällen der Todesfahrer überführt werden. Wurden Menschen schwer verletzt einfach am Unfallort einfach zurückgelassen gelang es in der Hälfte der Fälle, den oder die Schuldige zu finden.

Die „Unfallflucht“ versteht zwar jeder, aber juristisch korrekt heißt es: „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ – niedergeschrieben in §142 des Strafgesetzbuches.


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