Nordrhein-Westfalen (Warendorf): Unfall in Drensteinfurt-Rinkerode: Zugmaschine beschädigt Pkw

Warendorf (digitaldaily):

Der Fahrer einer landwirtschaftlichen Zugmaschine ist am Montag (12. Februar 2024) mit seinem Fahrzeug in Drensteinfurt-Rinkerode gegen einen schwarzen Renault Megane gestoßen und weitergefahren.

Ein 71-jähriger Münsteraner war in seinem Auto auf der B 54 zwischen Rinkerode und Drensteinfurt Richtung Drensteinfurt unterwegs. Vor ihm fuhr eine grüne landwirtschaftliche Zugmaschine. Als der Münsteraner zum Überholen ansetzte, lenkte der Fahrer der Zugmaschine plötzlich nach links und stieß hier mit dem Pkw zusammen. Der 71-Jährige wendete sein Auto, um mit dem Fahrer zu sprechen. Dieser fuhr allerdings weiter und bog in einen Feldweg ab, ohne auf die Polizei zu warten.

Wir bitten den Fahrer der Zugmaschine oder Augenzeugen, die Hinweise auf das Fahrzeug oder den Fahrer geben können, sich bei der Polizei in Ahlen, Telefon 02382-0 oder per E-Mail: Poststelle.warendorf@polizei.nrw.de zu melden.

Quelle: Polizei Warendorf, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

In ganz NRW: immer mehr Beteiligte verschwinden von Unfallstelle

Die Zahl der Verkehrsunfälle in unserem Bundesland ist erfreulicherweise zurückgegangen. Ein Wermutstropfen: in Nordrhein-Westfalen flüchten Fahrer immer häufiger von der Unfallstelle. 2019, im Vergleich zu 2015, waren 5.000 Unfallbeteiligte mehr verschwunden: insgesamt 143.500 Fahrerinnen und Fahrer!

NRW-Innenminister Herbert Reul zu dieser Entwicklung: „Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem. Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“.

Immerhin, die Aufklärungsquote lag 2019 bei 40,9 %. Werden Menschen von einem Unfallflüchtigen getötet lässt die Polizei nicht locker. So konnten 2019 in 8 von 10 Fällen der Todesfahrer überführt werden. Wurden Menschen schwer verletzt einfach am Unfallort einfach zurückgelassen gelang es in der Hälfte der Fälle, den oder die Schuldige zu finden.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ ist die amtlich exakte Bezeichnung für die „Unfallflucht“ – so steht es in §142 des Strafgesetzbuches.


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