Die Stadtbücherei in Münster darf Bücher mit umstrittenen Inhalten kennzeichnen. Dies verletze nicht die Grundrechte der Autoren, heißt es in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 11. April 2025, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Ein entsprechender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch einen Autor wurde demnach abgelehnt.
Das Gericht erklärte, dass der Einordnungshinweis im Einklang mit der gesetzlichen Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen stehe. Diese hätten einen Bildungsauftrag und dürften inhaltlich zu den von ihnen bereitgestellten Werken Stellung nehmen. Dies umfasse sowohl positive Leseempfehlungen als auch kritische Hinweise.
Eine spezielle gesetzliche Grundlage für den Hinweis sei nicht erforderlich, da dieser den Autor nur mittelbar beeinträchtige.
Der Einordnungshinweis sei ein Werturteil, das auf einem vertretbaren Tatsachenkern beruhe, so das Gericht. In dem Buch des Antragstellers würden mehrere gesicherte historische Ereignisse negiert, was die Bewertung als umstritten rechtfertige. Der Hinweis sei nicht unverhältnismäßig, da ein Autor, der historische Fakten negiere, damit rechnen müsse, dass öffentliche Bibliotheken dies kritisch kommentieren. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden (1 L 59/25).
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