Rund 461.0000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2024 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Darunter waren etwa 25.2200 Personen aus der Ukraine, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilte. Die Zahl der Leistungsbezieher sank gegenüber 2023 um rund zehn Prozent oder 52.7700 Personen.
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. 64 Prozent der Regelleistungsempfänger am Jahresende 2024 waren männlich und 36 Prozent weiblich. 29 Prozent waren minderjährig, 69 Prozent zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa ein Prozent war 65 Jahre und älter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (47 Prozent), 31 Prozent stammten aus Europa und 17 Prozent aus Afrika.
Die häufigsten Herkunftsländer waren die Türkei mit 16 Prozent, Syrien (14 Prozent), Afghanistan (elf Prozent) und der Irak (sieben Prozent). Fünf Prozent aller Leistungsberechtigten zum Jahresende 2024 stammten aus der Ukraine.
Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten, sonstige Leistungen sowie Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und SGB IX Teil II.
Ende 2024 erhielten rund 252.3300 Personen besondere Leistungen. Darunter waren etwa 13.0000 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.
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