Im Streit mit ihrem bisherigen Vermieter um eine fristlose Kündigung hat die AfD keine Einigung erzielt. Eine Güteverhandlung vor dem Landgericht Berlin ging am Freitag ohne einvernehmliche Lösung zu Ende. Das Gericht wird nun am 26. September über die vom Vermieter angestrengte Räumungsklage gegen die Bundesgeschäftsstelle entscheiden.
Die AfD will am Freitag im Termin bereits Zweifel des Gerichts vernommen haben, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen war, und gibt sich deshalb siegesgewiss. „Wir bedauern sehr, dass sich der Geschäftsführer des Vermieters während der heutigen Güteverhandlung entschieden hat, auch weiterhin seinen öffentlich eskalierenden Pfad emotionaler und haltloser Vorwürfe zu beschreiten“, sagte Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher der AfD.
Der Vermieter wirft der Partei vor, gegen den Mietvertrag verstoßen zu haben, unter anderem durch eine nicht genehmigte Wahlparty, bei der auch ein Logo an das Gebäude projiziert wurde.
Neben der deswegen ausgesprochenen fristlosen Kündigung, über die aktuell vor Gericht gestritten wird, hat er hilfsweise den Gewerbemietvertrag für 2026 auch noch einmal fristgerecht gekündigt – ausziehen muss die AfD also früher oder später in jedem Fall.
Deswegen hat sich die Partei offenbar auch schon eine neue Immobilie gesichert – und zwar in besserer Lage: „Die verbesserte Anbindung der neuen Immobilie im politischen Zentrum Berlins wird unserer Bedeutung als unangefochten stärkste Oppositionspartei gerecht und ist der nächste Schritt auf dem Erfolgskurs der Alternative für Deutschland in Richtung Regierungsverantwortung“, sagte AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter am Freitag. Die AfD werde durch den Umzug im nächsten Jahr „ihre parteiinterne Infrastruktur erheblich aufwerten“.
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