Das Landgericht Heidelberg hat in zwei Eilverfahren die Stadionverbote der TSG 1899 Hoffenheim gegen zwei Spielerberater aufgehoben. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, wurden die beantragten einstweiligen Verfügungen teilweise erlassen, während die Verbote für das Trainingsgelände bestehen bleiben.
Gegen Roger W. und Dirk M. waren Anfang August Stadionverbote verhängt worden, nachdem sie Mitglieder der TSG-Geschäftsführung beleidigt und bedroht haben sollen. Die 3. Zivilkammer sah zwar die Vorwürfe als erwiesen an, erachtete sie aber nicht als hinreichenden Grund für ein Stadionverbot, da die Äußerungen bereits Monate zurücklägen und nicht öffentlich getätigt worden seien.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen. Die Verbote für das nicht öffentlich zugängliche Trainingsgelände blieben in beiden Fällen bestehen, da hierfür kein besonderer Grund erforderlich ist.
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