Grenzübergang Mittenwald – Drei Türken festgenommen: Fünf Delikte beim illegalen Einreiseversuch

Die Bundespolizei hat bei Kontrollen am Grenzübergang Mittenwald - Scharnitz einen türkischen Pkw-Fahrer festgenommen. Er wird beschuldigt, gleich fünf Vergehen auf einmal begangen zu haben.

Am Montag, dem 27. Oktober, kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Mittenwald – Scharnitz drei türkische Staatsangehörige. Der Fahrer wird beschuldigt, mit seinem Einreiseversuch gleich fünf Vergehen begangen zu haben. Allen drei Männern wurde die Einreise nach Deutschland verweigert. Einer von ihnen musste in eine Abschiebehafteinrichtung gebracht werden und soll unmittelbar in die Türkei zurückkehren.

Bei der Kontrolle konnte sich keiner der Insassen eines Autos mit deutschem Kennzeichen ausweisen. Der Fahrer legte einen türkischen Führerschein vor, der sich später als Fälschung herausstellte. Die beiden Begleiter konnten ebenfalls keine Papiere vorlegen, die für den Aufenthalt in Deutschland erforderlich gewesen wären.

Die drei Türken wurden jeweils wegen des Verdachts des illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Der Fahrzeugführer wird zusätzlich verdächtigt, als Schleuser tätig gewesen zu sein. Außerdem gab es eine Strafanzeige wegen des gefälschten Führerscheins.

Nachforschungen der Bundespolizei führten zu einem weiteren Delikt: Das benutzte Auto war nicht mehr versichert. Dem 22-Jährigen wird deshalb ein Verstoß gegen das Haftpflichtversicherungsgesetz vorgeworfen. Die Zulassungsstelle in Hessen ordnete die Zwangsentstempelung der Kennzeichen an; die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.

Nach Abschluss der Maßnahmen wurden der mutmaßliche Schleuser und der 24-jährige Mitfahrer per Zug nach Österreich zurückgewiesen. Der andere Geschleuste wurde hingegen inhaftiert.

Der 29-Jährige hatte bei seiner Festnahme zunächst angegeben, in Deutschland Asyl zu genießen. Recherchen der Bundespolizei ergaben jedoch, dass sein Asylantrag vor einigen Monaten unanfechtbar abgelehnt worden war und die Gültigkeit seiner Aufenthaltsgestattung erloschen ist. Auf richterliche Anordnung wurde der Türke in Haft genommen und in die Abschiebehafteinrichtung nach Hof gebracht. Dort wartet er auf seinen Zurückweisungsflug in die Türkei.

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