Ende Oktober ist die Zeit der Zombies und Geister. Vor allem Kinder verkleiden sich und freuen sich auf Süßigkeiten. Die Nacht auf Allerheiligen wird immer beliebter. Doch kann es ernsthafte Folgen haben, wenn dabei übertrieben wird. Die Scherze sollen nicht zu Straftaten werden, warnt die Polizei. Sobald die Gefahr besteht, dass etwas beschädigt wird oder gar ein Mensch verletzt werden könnte, macht sich der Verursacher meist strafbar. Eine Straftat wird von der Polizei konsequent verfolgt. Das gilt besonders bei Beschädigungen fremden Eigentums. Beispiel: Wenn beim Einwickeln eines Autos mit Toilettenpapier der Lack zerkratzt wird. Dasselbe gilt, wenn Hausfassaden oder Autos mit Eiern beworfen werden oder brennende Gegenstände im Briefkasten landen und Schaden verursachen. Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe und sogar bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Die Täter – und bei minderjährigen Kindern die Eltern – müssen den entstandenen Schaden ersetzen. Wer bei einem strafrechtlich relevanten Streich „nur“ dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden und muss ebenfalls mit einer Geldstrafe rechnen. Darum sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz Gruppendrucks nicht bei Sachbeschädigungen mitzumachen.
Verkehrsteilnehmer sollten am späten Freitagnachmittag sowie in den Abendstunden besonders aufmerksam sein, da vorwiegend Kinder in der Dunkelheit von Haus zu Haus ziehen und um Süßigkeiten bitten. Sie könnten, auch wegen ihrer Verkleidungen, nur schwer im Straßenverkehr erkennbar sein. Die Polizei bittet auch Eltern, ihren Kindern den Ernst der Lage zu erklären. Sie sollen deutlich machen, wo die Grenze erreicht ist. Der Nachwuchs muss wissen, dass ihr Handeln bei anderen zu Problemen führen kann. Weitere Tipps zu diesem Thema gibt die Polizei unter https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/halloween/