Pforzheim: Schockanruf erbeutet Bargeld – Zeugen gesucht

In Buckenberg, einem Stadtteil von Pforzheim, ist Bargeld im unteren fünfstelligen Bereich erbeutet worden. Der Diebstahl geschah, als eine ältere Frau am vergangenen Freitag gegen 13:30 Uhr einen Anruf von ihrer vermeintlichen Tochter und einem angeblichen Polizeibeamten erhielt. Man behauptete, die Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Zur Abwendung einer Gefängnisstrafe sollte die Frau eine Kaution zahlen.
Gegen 15:00 Uhr übergab die Frau vor ihrer Haustür im östlichen Bereich des Stadtteils Bargeld an eine Person, die sich als Notar ausgab. Der mutmaßliche Täter war etwa 30 Jahre alt, etwa 170 bis 175 Zentimeter groß, sprach gebrochen Deutsch, trug einen dunklen Dreitagebart und eine Mütze. Er führte einen hellen Rucksack mit sich und entfernte sich zunächst fußläufig.
Die zuständige Kriminalinspektion für Betrug in Calw hat die Ermittlungen übernommen. Sie bittet Zeugen, die die Übergabe beobachtet haben, oder Hinweisgeber, sich unter der Rufnummer 07231 186-4444 beim Kriminaldauerdienst zu melden.
Hierzu gibt die Polizei folgende Hinweise:
– Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Nutzen Sie dafür aber nicht die Rückruftaste.
– Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer am Telefon spricht und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
– Rufen Sie den Angehörigen, um den es sich vermutlich handeln soll, unter der Ihnen bekannten Nummer an.
– Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse.
– Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen! Vereinbarte Treffpunkte vor Dienst- oder Amtsgebäuden, wie z.B. Polizeidienststellen, vermitteln eine trügerische Sicherheit.
– In Deutschland gibt es die von den Betrügern geschilderte Verfahrensweise „gegen Kaution auf freien Fuß“ nicht! Von Personen, gegen die ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, kann durch die Polizei eine Sicherheitsleistung erhoben werden, wenn diese Personen in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben.
Simone Unger, Pressestelle.