Schwerlastverkehr im Fokus: Große Kontrolle auf der A29

Polizeivizepräsident Arne Schmidt

Auf der Autobahn A29 im Bereich JadeWeserPort Wilhelmshaven führte am Dienstag, dem 28. Oktober 2025, eine Großkontrolle des Schwerlastverkehrs durch. Unter Federführung der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg arbeiteten Beamtinnen und Beamte verschiedener Polizeidienststellen gemeinsam mit Kräften des Zolls, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) sowie der Gewerbeaufsicht. Unterstützt wurden sie von Kolleginnen und Kollegen aus Luxemburg, Belgien und den Niederlanden. Insgesamt befanden sich rund 70 Einsatzkräfte an der Kontrollstelle.

Im Verlauf der Kontrolle wurden 38 Beförderungseinheiten überprüft, von denen 22 beanstandet wurden.

Gegen 9.30 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte einen Sattelzug, der mit 28 Tonnen Tiermehl beladen war und mit dem Export nach Bangkok geplant war. Die Ladung aus Bigpacks war unzureichend gesichert und verrutschte bereits. Zudem stimmten die mitgeführten Zolldokumente nicht mit der tatsächlichen Fracht überein – es war weniger Tiermehl angemeldet als tatsächlich transportiert wurde. Bei der Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten stellten die Beamten fest, dass der Fahrer in den Vortagen seine Ruhezeiten unterschritten hatte. Die Ladung musste vor Ort nachgesichert werden. Es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen mangelhafter Ladungssicherung und der Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten eingeleitet. Der Zoll untersagte die Ausfuhr des Containers aufgrund der fehlerhaften Dokumente.

Gegen 13.15 Uhr wurde ein Sattelzug mit einem 64-jährigen Fahrer kontrolliert, der im Bereich des JadeWeserPorts Ladung aufnehmen wollte. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Fahrerlaubnis des Mannes der Klasse CE bereits seit November 2023 abgelaufen war – ein Umstand, der weder dem Fahrer noch seinem Arbeitgeber aufgefallen war. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem prüfen die Behörden derzeit, ob gegen den Unternehmer ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung eingeleitet wird, da der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt wurde.
Etwa 15 Minuten später, gegen 13.30 Uhr, wurde ein Sattelzug kontrolliert, der von einem 47-jährigen Fahrer geführt wurde. Der Mann hatte im Hafen einen Überseecontainer mit Agrargütern übernommen und sollte diesen nach Hamburg transportieren. Bei der Kontrolle seiner Dokumente stellte sich heraus, dass er weder über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland noch über eine Arbeitserlaubnis verfügte. Für die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen wurde das zuständige Ausländeramt Wilhelmshaven eingeschaltet.