Am späten Abend des 29. Oktobers 2025 nahmen Bundespolizisten eine per Haftbefehl gesuchte Frau am S-Bahnhof Jungfernstieg fest. Die Frau soll im Zeitraum von April 2024 bis Juni 2025 in 28 Fällen öffentliche Verkehrsmittel ohne Fahrschein genutzt haben. Sie soll U- und S-Bahn-Fahrten ohne gültigen Fahrschein unternommen haben. Die Beschuldigte war bislang untergetaucht und für die Justiz schwer erreichbar.
Am 23. Oktober 2025 ordnete das Amtsgericht Hamburg die Untersuchungshaft an. Hinweise der DB-Sicherheit führten dazu, dass die Gesuchte in einer S-Bahn festgestellt wurde, wo sie aggressiv bettelte und ohne Fahrschein unterwegs war. Daraufhin wurde eine Streife der Bundespolizei hinzugezogen. Die Beamten führten eine Überprüfung der Personalien durch und bestätigten den bestehenden Haftbefehl. Die Frau wurde zum Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof gebracht. Ein angeforderter Arzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit fest.
Bei der Durchsuchung ihrer Kleidung sicherten die Beamten eine geringe Menge einer rauschgiftverdächtigen Substanz. Es wurden Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen Erschleichen von Leistungen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen erfolgte die Zuführung in eine Untersuchungshaftanstalt.
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