Am Donnerstagabend (30.10.25) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 30-Jährigen als Beifahrer bei der Einreise am Grenzübergang Neuenburg – Autobahn. Zur Kontrolle zeigte der Mann auf seinem Smartphone ein Foto einer italienischen Identitätskarte mit seinem Lichtbild vor. Dabei stellten die Einsatzkräfte Fälschungsmerkmale fest.
Die Überprüfung der Fingerabdrücke mittels Fast-ID ergaben, dass es sich bei dem 30-Jährigen um einen algerischen Staatsangehörigen handelt. Er war bereits in der Vergangenheit wegen Urkundenfälschung einer italienischen Identitätskarte zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Gegen den 30-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Mann wurde nach Frankreich zurückgewiesen. Zudem wurde ein fünfjähriges Einreiseverbot gegen den Mann erlassen.