Am 01.11.2025 gegen 05.30 Uhr betrat ein offensichtlich alkoholisierter Mann, 57 Jahre alt, das Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof, um eine Anzeige wegen Diebstahls zu erstatten. Die kurze Wartezeit verbrachte er im Wartebereich der Wache.
Auf Aufforderung trat er an den Anzeigen-Tresen heran und legte ein nach dem Waffengesetz verbotenes Einhandmesser auf seinen Sitzplatz. Das Messer wurde umgehend von einem Bundespolizisten sichergestellt und die Kleidung des Mannes nach weiteren gefährlichen Gegenständen durchsucht. Es wurden keine weiteren Waffen gefunden.
Vom Mann ging Atemalkohol aus, aber eine Atemalkoholkontrolle lehnte der 57-Jährige ab. Anschließend gab er zu Protokoll, dass ihm seine Geldbörse vor ca. einer Stunde entwendet worden war.
Die Bundespolizei nahm ein Strafverfahren gegen Unbekannt auf.
Gegen den Betroffenen aus dem Hamburger Süden wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Danach konnte der Mann das Bundespolizeirevier, ohne Einhandmesser, wieder verlassen.
Hinweis: Neben den ohnehin gültigen Regelungen im Waffengesetz gilt selbstverständlich auch die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art in den Bahnhöfen Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor weiterhin.