In Gelsenkirchen fand vom Montag, dem 27. Oktober 2025, bis Montag, dem 3. November 2025, eine landesweite Aktionswoche statt. Die Beamten waren im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Der Schwerpunkt lag darauf, Verstöße von und gegenüber Fußgängern zu verfolgen. Dazu gehörten Rotlichtverstöße von Fußgängern ebenso wie Park- oder Ladungssicherungsverstöße.
Am Dienstag, dem 28. Oktober 2025, hielten die Beamten auf der Ückendorfer Straße einen schwarzen Mercedes an, um ihn zu kontrollieren. Dabei fiel ihnen auf, dass das Fahrzeug technisch so verändert war, dass es rund dreimal so laut wahrgenommen wird, wie es zulässig ist. Die Beamten stellten das Fahrzeug sicher und fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Fahrer und Halter, einen 60 Jahre alten Mann.
In zahlreichen Bürgergesprächen haben die Polizistinnen und Polizisten die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer über die Gefahren im Straßenverkehr sensibilisiert. Die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gehört zu den Hauptaufgaben der Polizei. Dabei geht es nicht nur um den motorisierten Verkehr, sondern insbesondere auch um den fußläufigen Verkehr. Gerade die Gruppe der Fußgänger gehört zu den am meisten Gefährdeten, denn sie haben keinen Airbag. Umgekehrt sind es oft unvorsichtige oder rücksichtslose motorisierte Verkehrsteilnehmer, die Unfälle zu Lasten der Fußgänger verursachen.
Die Polizei Gelsenkirchen ist in vielen Feldern aktiv, um die Sicherheit auf Straßen und Gehwegen zu verbessern. Das fängt schon bei den Kindergartenkindern an, die durch geschulte Beamte einen Fußgängerführerschein machen, und hört bei regelmäßig großen Kontrollen auf, bei denen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zur Anzeige gebracht werden.
Jede Person, die am Straßenverkehr teilnimmt, ist gefordert, sich so zu verhalten, dass anderen kein Schaden entsteht.
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Thomas Nowaczyk
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