Festnahme nach Machetenangriff in Neustadt/Poggenhagen

In der Nacht zu Sonntag, 09.11.2025, setzte das Spezialeinsatzkommando der Polizei Hannover Kräfte in Neustadt am Rübenberge/ Poggenhagen ein. Gegen 23:00 Uhr randalierte der 26-jährige Mann in einem Mehrparteienhaus in der Moordorfer Straße.

Dabei beschädigte er im Nahbereich geparkte Fahrzeuge und demolierte seine Wohnungseinrichtung. Anschließend griff er den 62-jährigen Nachbarn mit einer Machete an und verletzte ihn. Der Verletzte konnte sich eigenständig in seine Wohnung retten und einen Notruf absetzen. Der Verdächtige zog sich in seine Wohnung zurück und randalierte weiter.

Die Einsatzkräfte umstellten die Wohnung des Verdächtigen. Als dieser schließlich herauskam, griff er erneut die Beamten mit der Machete an. Trotz mehrfacher Ansprache und der wiederholten Androhung des Schusswaffengebrauchs stoppte der Angreifer nicht. Ein Polizeibeamter setzte daraufhin seine Schusswaffe ein, traf den Verdächtigen jedoch nicht. Der Angreifer flüchtete sich daraufhin wieder in seine Wohnung und beendete den Angriff.

Einsatzkräfte des Spezialeinsatzkommandos sowie die Verhandlungsgruppe Hannover unterstützten. Sie nahmen Kontakt zu dem weiterhin bewaffneten und aggressiven Verdächtigen auf. Dieser konnte im weiteren Verlauf nur durch den Einsatz der Spezialkräfte mit einem Tasers überwältigt und in Gewahrsam genommen werden.

Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde er nach einer medizinischen Inaugenscheinnahme durch eine Notärztin und eine Rettungswagenbesatzung in den Polizeigewahrsam gebracht. Der 26-jährige Mann wurde bei der Festnahme leicht verletzt. Die eingesetzten Beamten blieben unverletzt. Der 62-jährige Angegriffene konnte nach kurzem Krankenhausaufenthalt wieder entlassen werden.

Die Polizei Hannover hat gegen den Angreifer ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung eingeleitet. Die Ermittlungen zum Tathergang und zum Tatmotiv dauern an. Gegen den Polizeibeamten wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hierbei handelt es sich um eine Standardmaßnahme, die zur Überprüfung der polizeilichen Schussabgabe dient.

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