In gleich zwei Fällen wurden junge Frauen durch eine Betrugsmasche im Internet um ihr Geld gebracht. Eine 31-Jährige aus Oberriexingen wollte über ein Online-Kleinanzeigen-Portal ein Kleidungsstück verkaufen. Eine Interessentin meldete sich, man einigte sich auf den Preis, und die Käuferin wollte das Geld überweisen. Über die Verkaufsplattform erhielt die 31-Jährige eine angebliche Zahlungsbestätigung in Form eines QR-Codes. Nachdem sie diesen anklickte, autorisierte sie scheinbar unwissentlich eine Echtzeitüberweisung in Höhe von knapp 2.000 Euro von ihrem Konto.
Eine 23-Jährige aus Ingersheim wollte ebenfalls über das Portal ein Kleidungsstück verkaufen. Nachdem sich eine angebliche Interessentin gemeldet hatte, sollte sie im Chat des Portals ihre E-Mail-Adresse teilen. Daraufhin erhielt sie eine Mail, in der sie aufgefordert wurde, das Angebot zu bestätigen. Nachdem die 23-Jährige einem Link folgte, sollte sie schließlich eine Push-Nachricht per Banking-App bestätigen, um dadurch die Echtheit ihres Kontos für den Käufer zu versichern. Als die junge Frau skeptisch wurde und anschließend ihr Konto kontrollierte, stellte sie eine unberechtigte Echtzeitüberweisung in Höhe von 450 Euro fest.
In beiden Fällen konnte das Geld nicht zurückgeholt werden.