Am Samstagnachmittag kontrollierten Beamte auf der Bad Muskauer Stadtbrücke einen Fußgänger.
In dessen Tragetasche fanden sie 20 Feuerwerkskörper.
Die Feuerwerkskörper waren ordnungsgemäß zugelassen und gekennzeichnet, allerdings hatte der Mann die notwendige Erlaubnis zum Umgang mit Pyrotechnik der Klasse F3 nicht.
Gegen den 46-jährigen Deutschen läuft eine Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
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