Mann nach Verstoß gegen Auflage in Sicherungshaft genommen

Ein Mann, dem per gerichtlicher Bewährungsauflage der Umgang mit Kindern untersagt ist, wurde nach einem Hinweis auf einen möglichen Verstoß festgenommen und in Sicherungshaft genommen.

Am Freitagnachmittag bemerkte ein Hinweisgeber in Oldenburg eine männliche Person, die in Begleitung eines älteren Kindes unterwegs war. Dem Hinweisgeber war bekannt, dass dem Mann aufgrund einer gerichtlichen Auflage der Umgang mit Kindern untersagt wurde. Der Zeuge verständigte daraufhin umgehend die Polizei, die den Mann vor Ort nicht mehr antreffen konnte.

Die Beamten nahmen anschließend Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf. Diese beantragte einen Sicherungshaftbefehl als vorbereitende Maßnahme, weil davon auszugehen war, dass der Widerruf der Bewährung bevorstehen könnte.

Noch im Verlauf des Wochenendes konnte der Mann durch Kräfte der Polizei angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Am Samstag wurde dieser einem Haftrichter vorgeführt, der den beantragten Sicherungshaftbefehl erließ. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

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