An der Kontrollstelle an der B 402 bei Schöninghsdorf kam es am Freitagmorgen zu einer Festnahme. Ein 29-Jähriger Mann aus Polen reiste mit einem Kleinbus aus den Niederlanden ein, als er gestoppt wurde. Bei der Überprüfung seiner Personalien zeigte sich, dass zwei Haftbefehle gegen ihn vorlagen.
Der erste Haftbefehl stammte aus einer Verurteilung wegen Fahren ohne Führerschein und Urkundenfälschung. Er musste eine Strafe von 2.000 Euro zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen antreten. Im zweiten Fall war eine Geldbuße aus einem Ordnungswidrigkeitenverfahren in Höhe von insgesamt 110 Euro nicht beglichen worden. Wegen Nichtzahlung wurde eine Erzwingungshaft von drei Tagen angeordnet.
Da der Mann die Beträge nicht begleichen konnte, wurde er verhaftet und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Beamten führten ihn der entsprechenden Einrichtung zu.